
Folge 52: Allesentscheider im Dauereinsatz – keine Grenzen für den EuGH im Datenschutz?
Die Auslegung und Durchsetzung des Datenschutzrechts obliegt zunächst den Datenschutzaufsichtsbehörden. Im Ergebnis treffen sie aber wenige Entscheidungen. Stattdessen erfolgt die Auslegung konkreter Praxisfragen im Datenschutz zunehmend durch den Europäischen Gerichtshof. Rechtsanwalt Sascha Kremer fordert die Datenschutzaufsichtsbehörden im DataAgenda Datenschutz Podcast dazu auf, die Auslegung der DS-GVO beherzter in die eigenen Hände zu nehmen und streitige Entscheidungen nicht zu scheuen, um die Auslegung der DS-GVO kompetent und sachnah in die eigenen Hände zu nehmen.